Impfen ist oberstes Gebot
Landwirte treffen Maßnahmen gegen die Blauzungenkrankheit / Keine Gefahr für Menschen.
Christine Storck
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ORTENAU. Nach Fällen in Frankreich und der Schweiz ist neulich in einem Rinderbestand in Ottersweier im Landkreis Rastatt die Blauzungenkrankheit bestätigt worden. Rund um den Betrieb gilt ein Radius von 150 Kilometern als Sperrgebiet – auch der Ortenaukreis ist betroffen. Nur geimpfte Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer dürfen das Gebiet verlassen. Landwirte müssen Haltung und Standort der Tiere mitteilen, sagte Rudolf Span, stellvertretender Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Auch Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können bedenkenlos verzehrt werden, gibt das Landesministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Entwarnung. In der Sperrzone herrschen nun mindestens zwei Jahren lang ...