Im Zweifel für die Angeklagten
Junges Duo vom Vorwurf des Raubes freigesprochen.
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OFFENBURG. Auch wenn Staatsanwaltschaft und Gericht betonten, dass sich der Vorgang durchaus anders abgespielt haben könnte, beherzigten beide gestern doch den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Somit wurden zwei junge Burschen, Mitglieder eines Offenburger Fußballclubs, vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen. Hätte das Opfer, der Fahrer eines Mini-Cars, klarere Angaben gemacht, hätten sie durchaus auch im Gefängnis landen können. Für das Schwarzfahren, das sie gestanden, wurden sie zu Geldstrafen verdonnert.
Irgendwie schien alles klar: Im September 2009 landeten die jungen Kicker – beide um die 20 – im Kehler Ortsteil Leutesheim einen Sieg. Der wurde kräftig begossen. Der eine ...