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Im Streit beinahe die Spitze des Mittelfingers abgetrennt

Mieter hatte Hand noch in der Tür / Amtsgericht verurteilt Vermieter zu 1600 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.  

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GRENZACH-WYHLEN (tm). In Ordnung war das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter schon lange nicht mehr. Als der Streit eskalierte, schlug der Vermieter die Haustür kraftvoll zu, wobei dem Mieter, der die Hand in der Tür ...

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