Langwierige schwere Erkrankungen können dazu führen, dass man den Anforderungen des bisherigen Arbeitsplatzes nicht mehr gewachsen ist – oder dass man gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Am Donnerstag konnten sich betroffene BZ-Leserinnen und BZ-Leser im Rahmen einer Telefonaktion Expertenrat rund ums Thema Arbeitsunfähigkeit holen. Im Folgenden dokumentieren wir beispielhaft einige Leserfragen und die Antworten der Fachleute.
Nach einer schweren Krankheit liegt bei mir ein Grad der Behinderung von 30 Prozent vor. Besteht damit ein Kündigungsschutz bei meiner Arbeitsstelle?
Ein besonderer Kündigungsschutz gilt zunächst für Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt. Menschen mit ...