Gerichtsprozess

Im Fall Ayleen aus Gottenheim gesteht ihr Mörder Missbrauch: "Ich schäme mich sehr"

Wegen Mordes an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim verbüßt der Täter eine lebenslange Haft. In einem weiteren Prozess hat er jetzt eine Missbrauchstat gestanden.  

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Am Landgericht Gießen geht es in einem...die Frage seiner Sicherungsverwahrung.  | Foto: Frank Zimmermann
Am Landgericht Gießen geht es in einem weiteren Prozess gegen den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder von Ayleen nun im Kern um die Frage seiner Sicherungsverwahrung. Foto: Frank Zimmermann

Der rechtskräftig verurteilte Mörder der 14-jährigen Ayleen hat in einem neuen Prozess vor dem Landgericht Gießen einen weiteren gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeräumt. Wenige Wochen vor dem Mord an Ayleen aus Baden-Württemberg soll der Mann im Sommer 2022 in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert haben. Er bedauere seine Straftaten, insbesondere zum Nachteil Ayleens und dieses anderen Mädchens, und schäme sich sehr, hieß es in einer Erklärung des Angeklagten, die sein Verteidiger zum Prozessauftakt verlas.

Angeklagt ist der Mann in dem neuen Prozess wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt. Dieser Vorwurf war bereits im ersten Prozess zur Sprache gekommen, aber nicht angeklagt gewesen. Der Mann und Ayleen aus Gottenheim nahe Freiburg kannten sich aus sexualisierten Chats. Der Deutsche hatte die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er sie im Juli 2022 in ihrem Heimatort ab, brachte sie nach Hessen in ein Waldstück bei Langgöns und tötete sie.

Landgericht Gießen soll erneut über Sicherheitsverwahrung entscheiden

Das Landgericht Gießen hatte ihn unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung sowie wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach der Revision des Angeklagten hatte der BGH wegen einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens für das Beschaffen kinderpornographischer Inhalte die Sicherungsverwahrung aufgehoben und dem Landgericht Gießen aufgegeben, über diese erneut zu entscheiden.

Das Videotelefonat mit der 13-Jährigen soll wenige Wochen vor dem Mord an Ayleen im Juni 2022 stattgefunden haben. Dabei soll sich der Angeklagte über das kindliche Alter des Mädchens im Klaren gewesen sein. Er habe sein Glied vor der laufenden Kamera präsentiert und onaniert, was Ekel bei dem Mädchen ausgelöst habe, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger. Die 13-Jährige habe ihn daraufhin blockiert.

Einzelhaft und Gespräche mit Psychologen

Nach Angaben seines Verteidigers Henner Maaß sitzt der Mann seit seiner Verurteilung in der Justizvollzugsanstalt Gießen in Einzelhaft, Kontakte zu Mithäftlingen würden "aus gutem Grund" unterbunden. Er habe aber begonnen, "mit qualifiziertem Personal"– einer Psychologin und einem Sozialarbeiter der JVA – über seine Taten zu sprechen. Beide sollen am nächsten Verhandlungstag, der für 11. Februar geplant ist, als Zeugen gehört werden.

Für Sicherungsverwahrung gelten im Strafrecht bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört, dass neben Mord eine weitere schwere mutmaßliche Straftat vorliegt, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich zieht. Zudem muss gutachterlich attestiert sein, dass ein Angeklagter einen Hang zu weiteren erheblichen Straftaten hat, wie Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger nach Ende des Verhandlungstages erläuterte. Der neue Prozess "dient der Schaffung und Sicherung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung", so der Oberstaatsanwalt.

Schlagworte: Thomas Hauburger, Ayleen A., Henner Maaß
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