Anordnung

Illegale Camper in Neuenburg müssen Bahngelände bis Ende des Jahres verlassen – sonst räumt die Polizei

Seit Monaten campieren Menschen unerlaubt an den Bahngleisen in Neuenburg. Nun macht die Polizei Ernst: Die Menschen müssen das Areal verlassen, sonst erfolgt die Räumung, notfalls auch mit Gewalt.  

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Eine Menschengruppe hat sich Anfang August auf einem Gelände der Deutschen Bahn zwischen Neuenburg und Richtberg niedergelassen. Sie wohnt in Campern, Wohnwägen, umgebauten Lkws – auch ein Feuerwehrfahrzeug stand Anfang Oktober, als dieses Foto entstand, auf dem Grundstück. Foto: Hannes Selz
Sie machten unter anderem wegen vier Pfauen von sich reden, die im Spätsommer frei durch Neuenburg liefen und letztlich in einem Gnadenhof in Dattingen unterkamen. Jetzt müssen die Menschen, die unerlaubt zwischen Neuenburg und Richtberg nahe den Bahngleisen campieren, das Gelände verlassen. Wie die Bundespolizei mitteilt, hat sie diesen Dienstag eine Allgemeinverfügung zur Räumung erlassen.

Das Grundstück liegt auf Neuenburger Gemarkung vom Rewe-Markt aus gesehen direkt hinter dem Takko-Markt. Das Areal gehört der Deutschen Bahn, die es unter anderem als Lager- und Umschlagplatz nutzt. Laut Polizei müssen alle Menschen, die sich auf dem Grundstück aufhalten, dieses nun endgültig verlassen – "unverzüglich und spätestens bis zum 31. Dezember, 24 Uhr".

Polizei räumt das Gelände nach Silvester – wenn nötig mit Zwang

Anfang Oktober, als die BZ letztmals vor Ort war, befanden sich rund 20 Camper, Wohnwagen, umgebaute Transporter und Lkw auf dem Gelände. Menschen waren damals trotz einstündigen Wartens keine anzutreffen. Wie die Neuenburger Stadtverwaltung berichtete, lebte die Gruppe seit etwa Anfang August auf dem Areal. Wie die Polizei jetzt mitteilt, seien alle bisherigen Maßnahmen in den zurückliegenden Monaten erfolglos geblieben. Unter anderem hatte die Polizei mehrfach Platzverweise ausgesprochen, wie Polizeisprecherin Katharina Keßler Anfang Oktober sagte.

Die Menschen müssen laut Allgemeinverfügung auch alle Gegenstände, Aufbauten und Fahrzeuge vom Gelände entfernen. Sollte die Anordnung nicht befolgt werden, so die Polizei, sei die Anwendung von unmittelbarem Zwang möglich, sprich mit Gewalt und Hilfsmitteln wie Handschellen. Doch nicht nur den illegalen Campern, sondern allen unberechtigten Menschen ist laut Allgemeinverfügung von diesem Dienstag bis 31. Januar der Aufenthalt auf dem Grundstück strengstens untersagt.
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