Für öffentlich geförderte Wohnungen gilt in Ihringen eine neue Obergrenze von 6,75 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Bei der Ermittlung der Durchschnittsmiete tat sich das Rathaus schwer.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat Ihringen die Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen rückwirkend zum 1. Januar 2009. Damit wird die im Ort zulässige Mietobergrenze für öffentlich geförderten Wohnraum auf 6,75 ...