IHK: Sperrzeit bald verkürzen
In den Ortsteilen darf länger bewirtet werden als im Kernort.
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BAD SÄCKINGEN (akr). Seit 1. Januar dieses Jahres darf in den Gaststätten eine Stunde länger bewirtet werden. Die neue Sperrzeitregelung gilt in den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg, nicht aber in der Bad Säckinger Kernstadt. Dort greift - noch - die Kurregelung. Das soll sich ändern, appelliert nun die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee an die Stadtverwaltung.
Anton Büdel vom Ordnungsamt im Rathaus schließt denn auch nicht aus, dass sich der Gemeinderat in einer seiner ...