BZ-Interview
Regierungspräsidium: "Ich kann nur raten, schaffen Sie Unterkünfte"
Ansgar Fehrenbacher vom Regierungspräsidium vermittelt, wenn sich wegen Flüchtlingen Kommunen mit Kreisen zoffen. Ein Interview von Stefan Hupka über die Flüchtlingspolitik in Südbaden.
Fr, 7. Jul 2017, 10:59 Uhr
Südwest
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BZ: Die Flüchtlinge länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu lassen, die ja wieder Platz haben, das geht nicht?
Fehrenbacher: Nein, dort sollen und dürfen sie sich nur maximal sechs Monate aufhalten. Landesweit werden monatlich 1600 Flüchtlinge vom Regierungspräsidium Karlsruhe auf die Kreise zur vorläufigen Unterbringung verteilt, nach einem gesetzlich vorgegebenen Schlüssel.
BZ: Wie lange darf die dauern?
Fehrenbacher: Sie endet kraft Gesetz, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist, sei es durch Anerkennung als Flüchtling oder Ablehnung seines Asylantrages, längstens aber nach 24 Monaten.
BZ: Dann kommt er in die Anschlussunterbringung. Muss das eine Wohnung, oder können das auch Container sein?
Fehrenbacher: Das ist von Ort zu Ort verschieden. Es bleibt aber eine Pflichtaufgabe, der sich eine Gemeinde nicht entziehen kann. Die Verantwortung für die Unterbringung geht mit der Zuweisung vom Kreis auf die Gemeinde über.
BZ: Aktuell gibt es hier einen Konflikt von Gemeinden mit ihrem Kreis. Was vermuten Sie, haben die darauf spekuliert, von der Pflicht entbunden zu werden?
Fehrenbacher: Das kann ich mir nicht vorstellen. Es ist allen Gemeinden klar, dass das eine Pflichtaufgabe ist, und der Kreis hat die Pflicht, das durchzusetzen. Es gibt natürlich ein Geben und Nehmen und Spielräume, auch unter den Gemeinden, die eine hilft der anderen. Da gibt es durchaus Elastizität, auch für den Kreis. Im Übrigen kann jeder Kreis mit seinen Gemeinden eine Vereinbarung treffen, wie und in welcher Zahl die Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. Nach meiner Kenntnis haben die meisten Kreise entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Ohne Vereinbarung gilt der gesetzlich vorgegebene Verteilungsschlüssel. Dieser richtet sich nach dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des Landkreises.
BZ: Wenn es aber zum Konflikt kommt, würden Sie sich einmischen?
Fehrenbacher: Ja, das würden wir und haben wir auch getan. Vereinbart wurde, dass es Gespräche zwischen Landratsamt und den jeweiligen Gemeinden geben soll. Wenn die nicht zum Ergebnis geführt hätten, dann wäre ich wieder informiert worden. Das ist aber nicht der Fall.
BZ: Gibt es einen Rat, den Sie Kommunen geben können, die in Konflikt geraten?
Fehrenbacher: Ich kann nur raten, schaffen Sie Unterkünfte für die Flüchtlinge. Der Pakt für Migration, der geschlossen worden ist, stattet die Kommunen – endlich, muss man sagen – finanziell deutlich besser aus. Da kann es sogar vernünftig sein, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, als man muss. Es bleibt eine Herausforderung, klar, aber ich kann nur empfehlen, Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
BZ: Durch Neubau?
Fehrenbacher: Neubau, Umwidmung, leerstehende Wohnungen nutzbar machen, auf die Hauseigentümer zugehen – ja, das kann mühsam sein, aber es ist, ich wiederhole mich, eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Daran führt kein Weg vorbei.
Ansgar Fehrenbacher (Jg. 1956) leitet im Regierungspräsidium Freiburg das Referat Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht.
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