Hundekot - mehr als ein stinkendes Ärgernis
Bad Säckingens Umweltreferent Däubler plädiert für Strafen und einen "Umweltsheriff" / Landwirte in Sorge um ihre Produkte.
Fred Thelen
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BAD SÄCKINGEN/LAUFENBURG. Eine Polizeiverordnung sagt es ganz deutlich: Ein Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Vierbeiner seine Notdurft weder auf Spielplätzen, Gehwegen, noch in Grün- oder Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Wird sie dennoch da abgelegt, muss der Halter den Hundedreck sofort wegräumen. Doch längst nicht jeder Hundebesitzer hält sich daran.
Im Naturschutzgesetz ist der Notdurft von Hunden ein eigener Paragraf gewidmet. Geregelt darin das Verhalten der Hunde auch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern, für welche während der Vegetationsperiode sogar ein Betretungsverbot besteht.Auf der Rheinuferpromenade in Bad Säckingen steht ein ...