Hürdenlauf für Geprellte
Nach dem BGH-Urteil zu Haustürkrediten müssen noch viele Rechtsfragen geklärt werden.
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Die geprellten Anleger sind noch lange nicht am Ziel. Zwar hat der Bundesgerichthof (BGH) in der vorigen Woche entschieden, dass das Haustürwiderrufsgesetz auch bei Immobilienkrediten gilt (wir berichteten). Das ist aber nur ein Teilerfolg. Um aus den teilweise ruinösen Verträgen herauszukommen, müssen weitere Hürden genommen werden.
Am Anfang stand eine Hoffnung. Windige Vermittler überredeten unerfahrene Mitbürger an der Haustür dazu, eine Wohnung zu kaufen und diese mit einem Kredit zu finanzieren. Angeblich sollten sich die ...