Horst Wimmer erneut verurteilt
E-Werk-Spendenaffäre: Geldstrafe wegen Vorteilsannahme.
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ORTENAU. Der sogenannte E-Werk-Spendenprozess geht weiter. Noch im Gerichtssaal verkündeten gestern der erneut wegen Vorteilsannahme verurteilte Bürgermeister von Ohlsbach, Horst Wimmer, und sein Frankfurter Verteidiger, Michael C. Schneider, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Revision einzulegen. In der Berufungsverhandlung zuvor war Wimmer vom Landgericht Offenburg zu einer Geldauflage von 1500 Euro verurteilt worden, samt Verwarnungsstrafe in Höhe von 4800 Euro.
Horst Wimmer tat gestern erneut mehrfach das, was er bereits all die Verhandlungstage vor der 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts und auch schon in der ersten Verhandlungsrunde vor dem Amtsgericht Lahr im Frühjahr 2007 getan hat: Er schüttelte den Kopf. Aussagen machte er nur wenig, überließ diesbezüglich das Feld ...