Hohe Summe verschwiegen
Falsche Versicherung an Eides statt: Einem Ex-Geschäftsführer war der Strafbefehl zu hoch.
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SCHOPFHEIM (eb). Wer lügt - auch durch Unterlassen - oder besser gesagt, beim Lügen ertappt wird, muss büßen, jedenfalls, wenn es sich dabei um zweimalige falsche Versicherung an Eides statt handelt. Das Amtsgericht Schopfheim verurteilte den Ex-Geschäftsführer einer Firma deshalb zur Zahlung von 2625 Euro Bußgeld.
Wer eine Zwangsvollstreckung vereitelt, eine weitere Anklage gegen den Geschäftsmann, oder dazu Beihilfe leistet, wie es seiner Ehefrau zur Last gelegt wurde, kommt billiger weg. Vorausgesetzt, die Beweislage ...