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NÖRDLICHER KAISERSTUHL. Wegen Verstoßes gegen das Branntweinmonopolgesetz und vorsätzlicher Steuerverkürzung in 23 Fällen hat das Amtsgericht Freiburg einen Winzer vom Kaiserstuhl zu einer Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte zwischen 1995 und 1999 ...