Hohe Hürden für den Vorruhestand
BZ-SERIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG (4): Wer früher in Rente gehen will, hat es immer schwieriger.
Eberhard Abelein
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
In den gesetzlichen Rentenversicherungen gibt es neben der Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr die Möglichkeit, mit der Altersrente für langjährig Versicherte zum Beispiel schon ab dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen. Allerdings werden mit den neuesten Renten- und Arbeitsmarktreformen der Vorruhestand und die Frühverrentung immer schwieriger.
Dies zeigt die Studie "Frühruhestand vor dem Ende" des Bonner Forschungsinstituts Empirica in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Die jetzige Gesetzeslage hat die Zeitspanne zwischen dem Ende der ...