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Hohe Hürden für den Vorruhestand

BZ-SERIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG (4): Wer früher in Rente gehen will, hat es immer schwieriger.  

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In den gesetzlichen Rentenversicherungen gibt es neben der Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr die Möglichkeit, mit der Altersrente für langjährig Versicherte zum Beispiel schon ab dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen. Allerdings werden mit den neuesten Renten- und Arbeitsmarktreformen der Vorruhestand und die Frühverrentung immer schwieriger.

Dies zeigt die Studie "Frühruhestand vor dem Ende" des Bonner Forschungsinstituts Empirica in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Die jetzige Gesetzeslage hat die Zeitspanne zwischen dem Ende der ...

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