Hoffnung für geprellte Käufer
Bankenfreundliche Urteile auf dem Prüfstand des EuGH.
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KARLSRUHE (dpa). Geprellte Käufer so genannter Schrottimmobilien können wieder hoffen. Zehntausende hatten in den 90er-Jahren Kredite aufgenommen - und waren dabei von dubiosen Vermittlern über den Tisch gezogen worden. Nachdem der Bundesgerichtshof Klagen gegen die Banken abwies, nimmt sich nun der als verbraucherfreundlich geltende Europäische Gerichtshof (EuGH) der Sache an.
Die Versuche der Immobilienkäufer, sich an den Banken schadlos zu halten, waren vergangenes Jahr an der bankenfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ...