Hörprobe im Zirkuszelt
Neue Wendung im Hörschaden-Prozess: Gericht schickt TÜV-Experten zum Zeltmusikfestival.
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FREIBURG. Wenn das Freiburger Zelt-Musik-Festival (ZMF) morgen, Mittwoch, seinen diesjährigen Konzertreigen eröffnet, wird auch ein TÜV-Experte aus Mannheim unter den Besuchern sein. Der Sachverständige soll das Zirkuszelt als Veranstaltungsort für Konzerte aller Art "in Augenschein nehmen". Den Auftrag dazu hat der Freiburger Zivilsenat des Karlsruher Oberlandesgerichts erteilt. Diesem liegt die Klage der jungen Frau vor, die seit einem Heavy-Metal-Konzert im Rahmen des ZMF 1997 unter einem dauerhaften Hörschaden leidet.
Vom ZMF-Verein fordert die heute 21-Jährige seither Schadenersatz in Höhe von 7000 Mark. Mehrere Instanzen hat der Fall bereits durchlaufen. Doch selbst der ...