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Hochbegabter klagt gegen Befreiungsregelung

Hochbegabte Studierende gelten nach Ende ihres Stipendiums nicht mehr als hochbegabt und sind somit nicht mehr von den Studiengebühren befreit.  

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Die Uni Freiburg befreit überdurchschnittlich begabte Studenten pauschal von den Studiengebühren. Wer mit einem Stipendium gefördert wird, gilt an der Uni als begabt. Endet das Stipendium, endet auch die Hochbegabung. Ein Student klagt gegen diese Regelung.

Thorsten Deppner legte ein gutes Studium hin. So gut, dass er als Stipendiat in die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen wurde. Das größte der elf Begabtenförderungswerke fördert Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen. Und gute Leistungen ...

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