Rechtsextremismus
Hitlerjugend-Lied "Junges Volk" gesungen – OLG bestätigt Geldstrafe
Darf das Lied "Ein junges Volk steht auf" gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einenSchüler aus Laufenburg.
Fr, 3. Feb 2012, 8:26 Uhr
Laufenburg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen