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Am Dienstag hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, hieß es. Neben Geimpften und Getesteten dürfen somit wieder Menschen mit nur einem aktuell negativen Schnelltest die Läden betreten. Geklagt hatte Susanne Adam, die in Neuried im Ortenaukreis einen Schreibwarenladen betreibt. Sie habe damit auch erreichen wollen, dass ihr Laden als systemrelevant eingestuft werde, sagt sie im BZ-Gespräch. "Wir Nahversorger auf dem Land sind aber weiterhin nicht systemrelevant", sagt Adam, die in ihrem Geschäft unter anderem Schreib- und Spielwaren verkauft. In dieser Hinsicht habe sie verloren. Gleichzeitig freue sie sich, dass Getestete nun wieder einkaufen könnten. Ob sie eine weitere Klage einreichen will, weiß Adam noch nicht. "Ich würde es gerne. Aber mein Akku ist leer, ich bin müde", sagt sie.
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