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Hilfen für die Helfer und Helferinnen in der Ohnmacht

Vorsorgevollmachten und Verfügungen erlauben Angehörigen und Vertrauten stellvertretend Entscheidungen zu treffen.  

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Verfügungen sichern Handlungsspielräume.  | Foto: Britta Wieschenkämper
Verfügungen sichern Handlungsspielräume. Foto: Britta Wieschenkämper
LÖRRACH. Niemand befasst sich gern mit der Frage, was passiert, wenn man zum Beispiel unter Altersdemenz leidet und nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Dennoch sollte man sich überlegen, ob und wen man bevollmächtigen könnte, ...

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