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Corona und Mieterschutz

Hilfe nur in der Not

Auch in der Corona-Krise laufen die Kosten für das Leben weiter – zum Beispiel die Miete, die bezahlt werden muss. Hier hat der Gesetzgeber den Mieterschutz erweitert, allerdings fest definiert.  

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Mietern soll wegen coronabedingter Mie...gsverpflichtung prinzipiell bestehen.   | Foto: Bernd Thissen
Mietern soll wegen coronabedingter Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen. Allerdings bleibt die Zahlungsverpflichtung prinzipiell bestehen. Foto: Bernd Thissen
Das Problem: Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, dürfe der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen, stellt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) klar. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, komme es dabei nicht an.
Doch es gibt jetzt auch eine Entlastung: Wer aufgrund der ...

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