Hilfe für Schwarzwald-Landwirte

Kreistag beschloss ein geändertes Förderungskonzept für benachteiligte Betriebe, das sich an den neuen EU-Vorgaben orientiert  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Sie kümmert es wenig, woher das Geld k... Kühe auf der Stollenbacher Viehweide   | Foto: karlheinz scherfling
Sie kümmert es wenig, woher das Geld kommt: Kühe auf der Stollenbacher Viehweide Foto: karlheinz scherfling

LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD. Vor bürokratischem Aufwand dürfen Landwirtinnen und Landwirte keine Scheu haben. Sonst entgeht ihnen die Landwirtschaftsförderung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für "benachteiligte Gebiete". Für das neue Konzept gab’s am Montag im Kreistag einstimmige Unterstützung. Es beruht auf der bisherigen Förderung mit Landschaftspflegegeld und Steillagenförderung – und Veränderungen wegen der "De-minimis-Verordnung" der Europäischen Union, die Doppelförderungen verhindern soll.

Was brauchen Landwirte am dringendsten – vor allem im Schwarzwald, wo sie aufgrund der Landschaft stark benachteiligt sind? Die Krise der Landwirtschaft könnte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel