Account/Login

Heinz Graf zieht zufrieden Bilanz

Vor allem die Diskussion um die Gemeindereform und um die Friedhofskapelle brachten ihm aber auch schwierige Zeiten  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Heinz Graf hat sich von seinem Schreib...aber ist und bleibt  für ihn wichtig.   | Foto: Vl
Heinz Graf hat sich von seinem Schreibtisch im Huttinger Rathaus verabschiedet, das Dorf aber ist und bleibt für ihn wichtig. Foto: Vl

HUTTINGEN. Vierzig Jahre lang hat Heinz Graf die Geschicke Huttingens maßgeblich mitgeprägt. Im Alter von 68 Jahren hatte er sich allerdings nicht noch einmal für das Amt des Ortsvorstehers zur Verfügung stellen wollen. Dass Petra Senn sich bereit erklärte, die Aufgabe zu übernehmen, hat ihm den – doch nicht ganz einfachen – Schritt erleichtert. Im Blick zurück zeigt sich: Viel ist in diesen vier Jahrzehnten in Huttingen geschehen.

Heinz Graf war damals gerade ein Jahr lang in Huttingen Bürgermeisterstellvertreter, als Bürgermeister Emil Brändlin im Alter von 61 Jahren starb – Graf wurde ins kalte Wasser geworfen. 1969 wurde er Bürgermeister, mit 28 Jahren damals der jüngste im Landkreis. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel