Landesheimbauverordnung
Heimaufsicht: Ausnahmen für Seniorenheime in Grenzach-Wyhlen
Die Seniorenheime Emilienpark und Himmelspforte erhalten einen zeitlichen Aufschub für die Umsetzung der Landesheimbauverordnung.
Mi, 7. Aug 2019, 14:29 Uhr
Grenzach-Wyhlen
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GRENZACH-WYHLEN. Zum 1. September tritt die neue Landesheimbauverordnung in Kraft. Diese sieht verschiedene Vorgaben für Pflegeheime vor, unter anderem ist die Unterbringung in Doppelzimmern nicht mehr erlaubt, ebenso gibt es Mindestgrößen der Zimmer. Sowohl die Himmelspforte in Wyhlen, als auch das Seniorenzentrum Emilienpark hatten um Aufschub gebeten – die Antworten der Heimaufsicht des Landkreises fallen unterschiedlich aus.
Die HimmelpforteDer Himmelspforte in Wyhlen wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt, wie der ehrenamtliche Geschäftsführer der Seniorenheim-GmbH, Bernd ...