Heillose Verwirrung, weil der Totengräber kein Verzeichnis hat
DIE RHEINFELDER FRIEDHÖFE IN DEN AKTEN: Kaiser Joseph II. kann sich mit seinem Erlaß nicht durchsetzen / Die Untertanen halten an ihrem Brauchtum fest.
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RHEINFELDEN. Die älteste Bemerkung über Beerdigungen auf Rheinfelder Gemarkung stammt von Kaiser Joseph II. aus dem Jahre 1785 und ist im linksrheinischen Rheinfelden abgeschrieben worden. Der Kaiser hatte im Vorjahr einen Erlass herausgegeben, wonach Tote nur noch ...