Hauptangeklagter in Erklärungsnot
Zwei Männer stehen wegen sexueller Nötigung vor Gericht.
OFFENBURG. War sexuelle Nötigung oder Diebstahl und hoher Alkoholkonsum Auslöser von Gewalt mit Körperverletzungen? Dieser Frage muss die 2. Große Strafkammer des Landgerichtes unter dem Vorsitzenden Richter Peter Stier nachgehen. Staatsanwältin Miriam Kümmerle wirft den Angeklagten, einem 33-jährigen Fliesenleger (H.) und einem 50- jährigen Bodenleger aus dem Raum Kehl (S.), sexuelle Nötigung mit Gewaltanwendung und Körperverletzung vor.
Im März 2018 sollen beide Angeklagte, die zum Tatzeitpunkt Arbeitskollegen waren, in einer Gaststätte das spätere Opfer, eine 50-jährige Frau aus Kasachstan, getroffen haben. Der Angeklagte H. hatte die Frau vorher im selben ...