Freispruch

Hat eine Rentnerin die Stadtsheriffs beleidigt – oder ihren Hund?

Die deutsche Bürokratie ist gründlich: 121 Seiten dick ist die Akte, in der es um einen nicht angeleinten Hund, einen Nacktschwimmer und eine Beleidigung geht. Nun kam die Sache vor Gericht.  

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Der Leinenzwang am Kollmarsreuter Bagg...öser eines Rechtsstreits (Symbolbild).  | Foto: fuxart / Fotolia.com
Der Leinenzwang am Kollmarsreuter Baggersee ist Auslöser eines Rechtsstreits (Symbolbild). Foto: fuxart / Fotolia.com
Hat eine Rentnerin aus Emmendinger im Sommer 2013 gleich zwei Gemeindevollzugsbedienstete mit einem Wort als "Arschloch" bezeichnet? Oder hat sie damit ihren Hund gemeint? Und welche Rolle spielt der ominöse Nacktbader im Kollmarsreuter Baggersee? Fragen über Fragen, die das Emmendinger Amtsgericht am Donnerstag nicht klären konnte – Richter Thomas Ullenbruch hat die Frau deshalb freigesprochen.
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Schlagworte: Thomas Ullenbruch, Charlies Kot, ominöse Nacktbader

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