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Harte Kritik an Ermittlern

Die Zivilkammer des Freiburger Landgerichts rügt Methoden im Fall Ignatzhof Horben.  

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FREIBURG. Die Richter der Zivilkammer am Freiburger Landgericht haben sich leidlich Mühe gegeben, ihren juristischen Unmut in Zaum zu halten. Sie formulierten ihr Urteil im Schadenersatzprozess, den die Inhaber des Ignatzhofs in Horben gegen das Land angestrengt hatten, so vorsichtig wie möglich - schließlich richtet sich ihr Urteil gegen den eigenen Dienstherrn, das Land. Das Urteil liegt jetzt in seiner schriftlichen Fassung vor.

Am Kern der Sache konnten freilich auch die drei Juristen des Landgerichts nicht umhin, der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Freiburg ordentlich vors Schienbein zu treten. Wenn Landesbeamte so fahrlässig ...

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