Harpolingen besaß den ersten Grundstücksplan
VERMESSEN (2): Mit Grenzsteinen wurden Grundstücke markiert und Eigentum geschaffen / Erst im Jahr 2010 wurde der Abmarkungszwang abgeschafft.
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BAD SÄCKINGEN. Als Feldmesser wurden jene Männer bezeichnet, die im 18. Jahrhundert Grenzsteine an den landwirtschaftlich genutzten Parzellen setzten und deren Flächeninhalte berechneten. Diese Grundstücke wurden dann in amtliche Karten übernommen: So entstand gesichertes Eigentum. Diese Form des Eigentums wurde im Säckinger Raum erstmals 1787 in einer Karte von Harpolingen dokumentiert.
Die Vermessung von Grundstücksgrenzen war nicht nur im Sinne der Grundbesitzer, sondern auch im Interesse der Obrigkeit, die eine verlässliche Grundlage für eine gerechte Besteuerung aller Liegenschaften erreichen wollte. Entlang des Hochrheins sind im dritten oder vierten Jahrhundert Alemannen sesshaft geworden. Sie bewirtschafteten die Flächen, die ...