Opfingen/Tiengen

Hans-Jürgen Oehler hat die Opfinger Kindergarten- und Schulgeschichte erforscht

Hans-Jürgen Oehler hat die Opfinger Kindergarten- und Schulgeschichte ganz genau erforscht und eine Chronik geschrieben.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das historische Bild zeigt  Hauptlehre...iner Schulklasse aus der Zeit um 1937.  | Foto: privat
Das historische Bild zeigt Hauptlehrer Hermann Siegrist, von dem etliche Fotos in der Chronik stammen, mit einer Schulklasse aus der Zeit um 1937. Foto: privat

OPFINGEN/TIENGEN. Nun liegt sie vor, die "Chronik der Opfinger Kindergarten- und Schulgeschichte". Nach fünfjähriger Arbeit hat der Freizeithistoriker und Autor Hans-Jürgen Oehler aus Tiengen das Werk abgeschlossen, und die Opfinger Ortsverwaltung hat es in Buchform herausgegeben.

"Dieses kulturhistorische Dokument hat einen bleibenden Wert für die Opfinger und die nachfolgenden Generationen", freut sich Opfingens Ortsvorsteher Hans-Jürgen Stadelhofer. Er hat deshalb dem Ortschaftsrat vorgeschlagen, die Druckkosten für eine erste Auflage von hundert Exemplaren vorzufinanzieren. Auch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel