Handyvideo setzt Gericht über den Tathergang ins Bild

29-Jähriger stritt vor Gericht erst ab, einen betrunkenen Mann geschlagen zu haben – Zeugen und ein Film widerlegten ihn.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hier am Brunnen hatte sich der Vorfall im vergangenen Sommer ereignet.   | Foto: A. Schmidt
Hier am Brunnen hatte sich der Vorfall im vergangenen Sommer ereignet. Foto: A. Schmidt
SCHOPFHEIM (edi). Das Amtsgericht Schopfheim hat einen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem 29-Jährigen war vorgeworfen worden, im Sommer 2016 einen alkoholisierten Mann geschlagen, ihn ins Brunnenbecken im Stadtpark ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Stefan Götz

Weitere Artikel