Haftstrafe wegen Urkundenfälschung
Staatsanwalt bezeichnet Arbeitsvertrag als komplette Fälschung / Eine Einstellung des Verfahrens wird abgelehnt.
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TITISEE-NEUSTADT. Für einen 50-Jährigen aus einer Umlandgemeinde stand in einer Verhandlung im Amtsgericht Neustadt viel auf dem Spiel. Die Aussage einer Bankangestellten schien ihn etwas zu entlasten, konnte aber seine Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht verhindern. Vier Monate Haft hieß es für den vielfach vorbestraften Mann, der bei der Tat unter Bewährung gestanden hatte.
Als die Hausbank seiner Frau auch Auskunft über seine Einkommensverhältnisse gefordert hatte, legte der Familienvater einen Arbeitsvertrag vor, der mit seiner und einer weiteren, unleserlichen Unterschrift versehen war (die BZ berichtete). Demnach sollte ...