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Haftstrafe ohne Bewährung gefordert

Staatsanwalt fordert für 22-jährigen Serienstraftäter dreieinhalb Jahre Haft / Verteidiger sieht Messerstich als Notwehrhandlung.  

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LÖRRACH. Dreieinhalb Jahre Haft fordert der Staatsanwalt für den 22-jährigen Angeklagten, der in kurzer Zeit eine Reihe von Straftaten begangen hat. Am schwersten wiegt dabei ein Messerstich gegen einen Mann, der lebensgefährlich verletzt wurde. Der Verteidiger sieht diesen Stich als Notwehrhandlung an und fordert insgesamt eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren.

Das Opfer des Messerstichs war stark betrunken in die Wohnung des 22-Jährigen eingedrungen und fing sofort Streit an, als der 22-Jährige nach Hause kam. Der Eindringling schlug ihm zwei Zähne aus, die beiden schlugen sich, und ...

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