Account/Login

Haftstrafe nach zwölffachem Betrug

Amtsgericht Kenzingen verurteilt mehrfach vorbestrafte Inhaberin eines Pflegedienstes zu einem Jahr und neun Monaten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KENZINGEN. Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurde am Donnerstag die Inhaberin eines Pflegedienstes im Nördlichen Breisgau verurteilt, die sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Kenzingen zu verantworten hatte. Die Richterin verurteilte die Frau wegen Betrugs in zwölf Fällen, angesichts der vielen Vorstrafen der Angeklagten und ihrer ungünstigen Sozialprognose setzte sie die Strafe nicht zur Bewährung aus.

Nachdem sich die Richterin am ersten Verhandlungstag ausschließlich mit der Angeklagten und ihrer finanziellen Situation beschäftigt hat (siehe BZ vom Donnerstag), kommen am zweiten Verhandlungstag die Zeugen und Geschädigten zu Wort. Anhand ihrer Schilderungen wird deutlich, wie viele Menschen die Angeklagte geschädigt hat. Allein zehn ehemaligen Mitarbeiterinnen ihres ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel