Haftstrafe für Stalker
Amtsgericht Kenzingen ahndet Nachstellung, Verleumdung, Beleidigung und versuchte Nötigung.
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KENZINGEN. Drei Mal stand der Angeklagte wegen Nachstellens, neudeutsch "Stalking", vor dem Amtsgericht. Jetzt fiel das Urteil eindeutig aus: Der 61-Jährige wurde wegen Nachstellung, übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung und versuchter Nötigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Es ist eine lange Geschichte und sie begann 2007 mit einer Trennung. Die Lebensgefährtin des Angeklagten verließ die gemeinsame Wohnung, er reagierte mit Nachstellungen. Wo immer sie in der Kaiserstuhlgemeinde auftauchte, der Angeklagte war schon da oder kam ihr "zufällig" entgegen. Ihre ...