Haft für Entführer des Sexauer Mädchens
Das Landgericht Freiburg hat am Dienstag die beiden Kindesentführer von Sexau wegen schweren Raubes (Bargeld, Kreditkarten), erpresserischen Menschenraubs und versuchter räuberischer Erpressung (Lösegeldforderung von 15 Millionen Euro) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 49-jährige Finanzberater und Rädelsführer erhielt neun Jahre Haftstraße, dessen 42- jähriger Bruder acht Jahre Haftstrafe.
Di, 17. Nov 2009, 16:39 Uhr
Kreis Emmendingen
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