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Haft für "böse Geschichte"

Landgericht Freiburg verschärft Urteil des Schöffengerichts: Vergewaltigung geahndet.  

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FREIBURG. Aufgehoben hat die Siebte Strafkammer am Freiburg Landgericht ein Urteil des Emmendinger Schöffengerichts vom August. Uneingeschränkt folgte das dreiköpfige Gremium unter Vorsitz von Richter Peuster damit dem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft. Ein Angeklagter aus einer Kreisgemeinde wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Landgericht erschien das Strafmaß des Schöfffengerichts - zwei Jahre und neun Monate - unangemessen. "Der für Vergewaltigung vorgegebene Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren ist weit angelegt", erklärte ...

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