Guter Zweck, wenig Effekt
Zweckentfremdungsverordnung für Wohnraum gilt in Freiburg bis Ende des Jahres 2006.
Wohnraum für andere Zwecke zu nutzen, bleibt in Freiburg schwierig: Die so genannte "Zweckentfremdungsverordnung" gilt für fünf weitere Jahre. Doch die Zahlen zeigen: Zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt kann sie nur wenig beitragen.
Gerade noch rechtzeitig vor dem Jahresende hat die Landesregierung die Zweckentfremdungsverordnung ...