Account/Login

Gute Frage: Vererben oder vermachen?

Vererben ist gleich vermachen? Denkste! Was viele im Sprachgebrauch gleichsetzen, ist juristisch gesehen ein himmelweiter Unterschied. Wer ein Testament aufsetzt, sollte das wissen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Konfliktpotenziale vermeiden:  In eine...ben möglichst gering gehalten werden.   | Foto: Christin Klose (dpa)
Konfliktpotenziale vermeiden: In einem Testament sollte die Anzahl der Erben möglichst gering gehalten werden. Foto: Christin Klose (dpa)
wei Wörter, die für Laien oft das Gleiche bedeuten: vererben und vermachen. Doch rechtlich gesehen verstecken sich dahinter zwei grundverschiedene Begriffe. "Der Alleinerbe hat gegenüber dem Vermächtnisnehmer eine stärkere Position", sagt Ansgar Beckervordersandfort, Notar und Fachanwalt für Erbrecht.
Laut dem Prinzip der Gesamtrechtsfolge gehe das Vermögen des Erblassers, also des Verstorbenen, erst mal als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel