Gutachten zu Störfallverordnung - noch keine Lösung für die Lokhalle
Regierungspräsidium hält Gutachten zu Störfallverordnung für nicht ausreichend/ Folgen auch für den Bebauungsplan der Stadt.
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Ob die Lokhalle in Zukunft für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann, bleibt weiter offen. Ein Gutachten konnte die Bedenken des Regierungspräsidiums wegen eines benachbarten Gasbetriebs nicht ausräumen. Die Störfallverordnung, auf die sich die Behörde bezieht, könnte nun auch den Bebauungsplan der Stadt Freiburg für das Güterbahngelände beeinflussen. Baubürgermeister Martin Haag geht davon aus, dass die geplante Wohnbebauung weiter von dem Gasbetrieb wegrücken muss.
Es ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2011 zur sogenannten Seveso-Richtlinie, die auf dem Güterbahngelände nun für viel Kopfzerbrechen sorgt: Das EU-Gericht hält die Behörden an, rund um – wie es im Amtsdeutsch heißt ...