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Grünes Licht für Baugebiet

Im Entwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet "Löhleacker-Büsäge" in Ettenheimmünster gibt es jetzt konkrete Vorgaben. Dort werden etwa keine Ferienwohnungen oder Gaststätten erlaubt sein.  

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Im April des vergangenen Jahres fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes "Löhleacker-Büsäge" in Ettenheimmünster. Zeitgleich wurde dem städtebaulichen Vertrag mit den Eigentümern zur anteiligen Kostenübernahme für das Verfahren zugestimmt. Im nächsten Schritt erfolgte der bedingte Ankauf der vier geplanten städtischen Wohnbaugrundstücke entlang der Büsägestraße.

Das Planungsbüro Fischer legte in der jüngsten Bauausschusssitzung nun den Bebauungsplanentwurf vor. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, in dem Wohngebäude und der Versorgung des Gebiets dienende Läden zulässig sind. Unzulässig dagegen sind unter anderem Beherbergungsbetriebe und Ferienwohnungen, Gaststätten, Handwerks- und Gewerbebetriebe oder Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke.

Je nach Nutzungszone innerhalb des Bebauungsplanes sind Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal drei Wohnungen zulässig. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze nachzuweisen. Im Teilbereich der alten Turnhalle ist ein größeres Wohngebäude mit maximal acht Wohnungen erlaubt.

Michaela Schöffel (CDU) attestierte dem Planungsbüro "einen gelungenen Entwurf". Gut geheißen wurde an den Vorgaben unter anderem die Verpflichtung, für die Rückhaltung von Niederschlagswasser bewirtschaftbare Zisternen anzulegen. Er könne das uneingeschränkt nur gutheißen, so Bürgermeister Bruno Metz aus privater Erfahrung.

Auch der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Änderung einstimmig grünes Licht erteilt. Einzige Veränderung, die die Verwaltung noch hinzugefügt hatte, war die Vorgabe, dass die Fassade von Hauptgebäuden nicht aus Metall sein darf. "Sagen wir, es gibt vor Ort Anlass für eine solche Einschränkung", erklärte Metz.

Ressort: Ettenheim

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