Gerichtsurteil

Greenpeace-Kläger müssen rechtmäßige CO2-Emissionen dulden

BZ-Plus Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace unterstützte Kläger mit ihrer Klimaklage gegen die Volkswagen AG gescheitert. VW ist nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von Verbrenner-Autos einzustellen.  

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Kohlendioxid gilt als Klimakiller.  | Foto: Lukiyanova Natalia
Kohlendioxid gilt als Klimakiller. Foto: Lukiyanova Natalia
Geklagt hatten diesmal die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp als Privatpersonen sowie die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer, eine Medizinstudentin. Die zivilrechtlichen Klagen wurden von Greenpeace finanziert und von der bekannten Hamburger Klima-Anwältin Roda Verheyen vertreten.
Kläger Hipp ist nebenbei Imker und argumentiert ...

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Schlagworte: Roda Verheyen, Roland Hipp, Ulf Allhoff-Cramer

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