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Giebel nicht erhaltenswert

Baulichkeiten auf dem Weßbecher-Areal in Stühlingen gehören nun der Vergangenheit an.  

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STÜHLINGEN (jbs). Seit Kurzem gehören die Baulichkeiten auf dem "Weßbecher-Areal" der Vergangenheit an. Selbst der außergewöhnliche Giebel im späthistorischen Neubarock fiel dem Abbruch anheim. Das Landesdenkmalamt hatte ihn bereits 1995 überraschenderweise als nicht erhaltenswert eingestuft. Da keinerlei Investoren in Sicht waren, die sich des Gebäudes annehmen wollten, beschloss der Gemeinderat im Zuge der Stadtsanierung zwangsläufig den Abriss.

Mittlerweile erfolgte bereits der Rückbau der Bodenplatten. Auch die Lagerbehälter für wassergefährdende Stoffe sind gereinigt, nun werden die mit Schadstoffen kontaminierten Bodenbereiche von sachverständigen ...

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