Bundesarbeitsgericht in Erfurt

Gewerkschaften dürfen begrenzt auf Betriebsparkplätzen streiken

Der US-Onlinehandelsriese Amazon ist vor Gericht damit gescheitert, der Gewerkschaft Verdi das Streiken auf einem Betriebsparkplatz zu verbieten.  

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Streiken auf dem Firmenparkplatz ist erlaubt, wenn es nicht übertrieben wird.  | Foto: dpa
Streiken auf dem Firmenparkplatz ist erlaubt, wenn es nicht übertrieben wird. Foto: dpa
Unternehmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen, dass Gewerkschaften auf dem Betriebsgelände streiken. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag mit einem Grundsatzurteil entschieden. US-Onlinehandelsriese Amazon scheiterte im Streit mit der Gewerkschaft Verdi vor ...

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Schlagworte: Ingrid Schmidt, Jens Schubert, Olaf Deinert

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