Gesetzliche Auszeit
Erst mal pflegen, statt zu arbeiten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Arbeitsverträge sind einzuhalten. Aber wenn von heute auf morgen ein Pflegefall in der Familie auftrifft, greift eine gesetzliche Ausnahme: Betroffene Angehörige können dann bis zu zehn Tage vom Arbeitsplatz wegbleiben, finanzielle Unterstützung inklusive.
Erst die Pflege, dann der Job, so lautet das Angebot des Gesetzgebers für sogenannte akute Pflegesituationen. Möchte der Angehörige über die ersten zehn Tage hinaus pflegen, ist sogar eine Verlängerung auf bis zu zwei Jahre möglich.Akuter Pflegebedarf
Eine Pflegesituation gilt als akut, wenn ...