Gesetz sorgt für Verwirrung
Finanzgericht soll urteilen, ob die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche zu versteuern ist
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Wer sich ehrenamtlich engagiert und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt, muss damit rechnen, dass die Steuerfahndung bei ihm einfällt. So erging es jedenfalls einem Freiburger, der seit bald dreißig Jahren ehrenamtlich Betreuungen übernimmt. Gestern beschäftigte sich nun das Finanzgericht Freiburg damit, ob solche Aufwandsentschädigungen einkommensteuerpflichtig sind oder nicht.
Für den Rechtsanwalt des Freiburgers ist es keine Frage: Das Einkommensteuergesetz sieht im Paragrafen 3, Abschnitt 12 vor, dass eine von Bund oder Land gezahlte und im Haushaltsplan ausgewiesene ...