"Geschichte zeigt sich nicht nur am großen Fall"
BZ-INTERVIEW mit dem Rechtshistoriker Ralf Oberndörfer zur Dokumentation von herausragenden Gerichtsprozessen.
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Die Bundesregierung hat gerade einen Gesetzentwurf für mehr Medienöffentlichkeit in Gerichten beschlossen. Künftig soll das Fernsehen die Urteile von Bundesgerichten übertragen können. Außerdem können Prozesse von "herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung" von Anfang bis Ende dokumentiert werden – mit Bild und Ton. Darüber sprach Christian Rath mit dem Berliner Rechtshistoriker Ralf Oberndörfer (51), Vorsitzender des Forums Justizgeschichte.
BZ: Herr Oberndörfer, braucht die rechtshistorische Forschung solche Aufnahmen?Oberndörfer: Gerichtsverfahren sagen viel über das Verhältnis von Staat und Bürger. Für Rechtshistoriker ist dabei nicht nur das Urteil, sondern auch die Interaktion im ...