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"Geschenke bis zehn Euro erlaubt"

BZ-INTERVIEW mit Günter Pfundstein, Landratsamt, über (legale) Aufmerksamkeiten für Bedienstete und (illegale) Korruption.  

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ORTENAU. Darf ein Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung für seine Tätigkeit Geschenke annehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? Was ist als Vorteilsannahme oder gar als Bestechlichkeit zu werten und damit sogar eine Sache für den Staatsanwalt? Vor dem Hintergrund der Affäre um Bundesbankpräsident Welteke hat das Thema eine besondere Aktualität bekommen. Hubert Röderer sprach mit Günter Pfundstein, seit 2001 Leiter der internen Revision beim Landratsamt. Der 37-Jährige ist Diplom-Verwaltungswirt und wohnt in Elgersweier.

BZ: Angenommen, ich möchte mich bei einem Mitarbeiter des Landratsamtes für einen prompten und guten Service mit drei Flaschen Wein bedanken. Darf der das überhaupt annehmen?
Pfundstein: Wir haben eine Regelung im Landratsamt über das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen. Sozusagen einen Ehrenkodex. Danach ist die Annahme von Sachwerten bis zu einem Wert von zehn Euro möglich. Alles, ...

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