"Barbarenschatz"

Geringere Strafe, aber kein Freispruch für den Finder

Der Entdecker des „Barbarenschatzes“ bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben. Doch am Montag musste sich der Mann vor dem Landgericht Frankenthal zum zweiten Mal von der Hoffnung verabschieden, vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen zu werden.  

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Teil des „Barbarenschatzes“: Goldene Schmuckstücke eines zeremoniellen Gewandes aus der Spätantike Foto: dpa
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