Geringere Strafe, aber kein Freispruch für den Finder
Der Entdecker des „Barbarenschatzes“ bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben. Doch am Montag musste sich der Mann vor dem Landgericht Frankenthal zum zweiten Mal von der Hoffnung verabschieden, vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen zu werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Das Landgericht verringerte zwar eine frühere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Speyer von 15 auf acht Monate, bestätigte ansonsten aber weitgehend dessen Urteil vom vergangenen Jahr. Die Vorsitzende Richterin Iris Blankenhorn erklärte mit einem ...